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Corona: Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen wirtschaftliche Folgen

13. März 2020 / Information

Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus stellt auch unser Land vor erhebliche Herausforderungen. Die Bundesregierung unternimmtm mit Unterstützung des Deutschen Bundestages, alle nötigen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Oberste Priorität hat dabei die medizinische Versorgung. In den letzten Tagen wurden hierfür bereits gut eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt, etwa für Masken und Schutzanzüge, für das Robert- Koch-Institut und zur Unterstützung der WHO bei der internationalen Corona-Bekämpfung. Weitere 145 Millionen Euro fließen in die Entwicklung eines Impfstoffs und in Behandlungs- maßnahmen.

Gleichzeitig ist klar, dass die Epidemie auch unser Wirtschaftsleben trifft. Wir werden alles Mögliche und Nötige zu tun, um den Auswirkungen wirksam zu begegnen. Dank der besonnenen Finanz- und Wirtschaftspolitik der CDU/CSU der letzten Jahre verfügt unser Land über die dafür nötige Finanzkraft. Und wir werden sie nutzen. Wir errichten einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Das Ziel ist, Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen und ihre Mitarbeiter weiter bezahlen können.

Die beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben und Mitarbeitern

1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren

Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %

  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden

  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer

  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Im Einzelnen:

  1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

  2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

  3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten. Mit Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir Unternehmen und Beschäftigte. Für die Maßnahmen gibt es keine finanzielle Obergrenze. Wir helfen, wo es nötig ist.

  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.

  • Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.

  • Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.

  • Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungs- schwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden wir zusätzliche Sonderprogramme auflegen.

Information der Bundesregierung zum Kurzarbeitergeld HIER

Information der Bundesregierung zum Schutzschild HIER

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