Was soll mit dem Digitalpakt Schule erreicht werden?
Nach unserer Auffassung als Union besteht der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen in erster Stelle darin, Schüler angemessen auf das Leben in der derzeitigen und künftigen Gesellschaft vorzubereiten. Dabei ist es wichtig, neue Anforderungen zu berücksichtigen. Digitale Kompetenzen gehören zu den wichtigsten Anforderungen der Zukunft. Von der Qualität der digitalen Bildung hängen auch die Zukunftsfähigkeit unseres Bildungs- und Ausbildungssystems und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ab. Die Arbeitswelt von morgen wird zunehmend digitale Kenntnisse erfordern. Damit unsere Kinder auf die sich durch die Digitalisierung verändernde Welt bestens vorbereitet sein werden, schaffen wir mit dem Digitalpakt Schule die Voraussetzungen dafür, indem wir die digitale Infrastruktur der Schulen in ganz Deutschland signifikant verbessern.
Wie sieht die Arbeitsteilung beim Digitalpakt Schule zwischen Bund und Ländern aus?
Der Bund stellt 5 Milliarden Euro zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen bereit, die Länder beteiligen sich mit eigenen Mitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent, also mindestens 500 Millionen Euro. Während der Bund den Ausbau der technischen digitalen Infrastruktur fördert, sind die Länder für die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte und für die Qualifizierung und Weiterbildung von Lehrern zuständig und regeln den Betrieb und die Wartung
der digitalen Infrastruktur.
Was genau ist förderfähig?
Förderfähig sind der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen, schulisches WLAN, der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote). Ferner Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays inklusive zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule. Weiter digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, schul-gebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones).
Kann aus den Mitteln für den Digitalpakt auch der Glasfaseranschluss für Schulen finanziert werden?
Nein, denn für Glasfaseranschlüsse von Schulen ist das Breitband-Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zuständig. Der Digitalpakt Schule und die Breitband- Förderung des BMVI sind dabei folgendermaßen miteinander abgestimmt: Über das Breitbandprogramm wird die Internetanbindung bis in den Keller eines
Schulgebäudes finanziert. Die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf dem Schulgelände und die WLAN-Ausleuchtung werden aus dem Digitalpakt finanziert. Bei einem Antrag im Rahmen des Digitalpakts ist anzugeben, ob bereits ein Antrag für Breitbandanschluss beim BMVI gestellt worden ist oder wie schnell die bestehende Internetanbindung der Schule ist. So soll abgesichert werden, dass die digitale Infrastruktur, die aus dem Digitalpakt Schule gefördert wird, am Schluss nicht ohne die notwendige Netzanbindung bleibt.
Ist auch landesweite oder länderübergreifende Förderung vorgesehen?
Von den Bundesmitteln sollen fünf Prozent für landesweite Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden und weitere fünf Prozent für länderübergreifende Maßnahmen. Mit dem Digitalpakt soll auch perspektivisch die bundesweite Interoperabilität der technischen Lösungen gefördert werden. Zu beschaffende digitale Infrastrukturen müssen darum grundsätzlich technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme sein.
Welche Voraussetzungen muss eine Schule erfüllen, damit sie Förderung im Rahmen des Digitalpakts Schule beantragen kann?
Beim Digitalpakt Schule gilt der Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt ist immer die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (zum Beispiel ein Medienentwicklungsplan). Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lerninfrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte begleitet wird, zahlen sich die Investitionen auch langfristig aus. Die Details hierfür
werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Die Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen soll voraussichtlich bis zum Herbst 2019 erfolgen. Darum sollten die Schulen, sofern noch nicht erfolgt, umgehend damit beginnen, entsprechende pädagogische Konzepte zu entwickeln, damit diese vorliegen, sobald die Anträge gestellt werden können.
Muss eine Schule für die Beantragung von mobilen Endgeräten besondere Voraussetzungen erfüllen und gibt es hier Begrenzungen?
Die Förderung mobiler Endgeräte kann im Rahmen des Digitalpakts nur dann erfolgen, wenn die Schule über die notwendige Infrastruktur, also konkret Serverlösungen und WLAN, zum Einsatz solcher Endgeräte, verfügt oder diese Infrastruktur zumindest durch den Schulträger beantragt ist. Als Begrenzung ist vorgesehen, dass 20 Prozent der Fördermittel, beziehungsweise 25 000 Euro pro einzelne Schule nicht überschritten werden dürfen.
Wer kann Fördermittel aus dem Digitalpakt beantragen?
Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft und auch Privatschulen. Die Anträge werden nicht von den Schulen selbst, sondern von den Schulträgern gestellt. Bei öffentlichen Schulen sind das in der Regel die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Die Schulen melden ihren Bedarf an die jeweiligen Schulträger. Diese bündeln die Meldungen ihrer Schulen in einem oder in mehreren Förderanträgen und reichen diese beim Land ein. Welche Stelle beim Land die Anträge jeweils entgegen nimmt, wird durch die Länder festgelegt.
Ab wann können die Mittel beantragt werden?
Jedes Land wird eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie erarbeiten und als Förderbekanntmachung veröffentlichen. Hier werden die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können und bei welcher Stelle. Das Ziel ist, dass bis Herbst 2019 die Anträge gestellt werden können und die ersten Schulen noch in diesem Jahr
mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen können.
Foto: Lizenzfreies Symbolbild
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