Zurück zur Website
Zurück zur Website

Corona: Neue Regelungen in RLP

24. April 2020 / Information

Maskenpflicht

Ab dem 27.04.2020 ist in Rheinland-Pfalz das Tragen von „Alltagsmasken“ im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen Pflicht. Dabei sind auch selbstgemachte Masken, Tücher oder Schals möglich.

Geschäfte

Seit dem 20.04.2020 dürfen Geschäften bis 800 qm öffnen. Dabei ist die Verkaufsfläche relevant, nicht die Gesamtfläche. Es können also Bereiche abgetrennt werden, um unter 800qm zu kommen. Fahrrad-, und Autogeschäfte sowie Auto-Waschanlagen dürfen unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen.

Frisöre

Frisörbetriebe dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen - sofern sich das Infektionsgeschehen bis dahin nicht wieder entscheidend verschlimmert. Sie müssen strenge Auflagen zur Hygiene einhalten, den Zutritts zum Geschäft so steuern, dass Warteschlangen vermieden werden sowie persönliche Schutzausrüstung nutzen.

Parks, Spielplätze, Gärten

Botanische Gärten, Tierparks und Zoos dürfen ihren Außenanlagen wieder öffnen, müssen den Zugang aber streng kontrollieren. Spielplätze bleiben vorerst weiterhin geschlossen.

Sport

Individualsport im Freien zu Freizeit- und Trainingszwecken ist möglich, wenn das Kontaktverbot und der Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten werden. Dafür ist die Nutzung von Parks, aber auch von öffentlichen und privaten Sportanlagen (Ausnahme: Bäder) zulässig, wenn der Träger der Anlage zustimmt. Dabei müssen besonders strenge Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Nassräumen und Sport- und Trainingsgeräten, eingehalten werden. 

Gottesdienst

Eine mögliche Lockerung für Gottesdienste könnte es ab Mai geben. Dafür ist ein Schutzkonzept nötig, das die allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen (in geschlossenen Räumen je 10 qm Fläche eine Person, Mindestabstand von 1,5 Metern), eine Beschränkung der Aufenthaltszeit und eine Verhinderung von Personenansammlungen bei Betreten und Verlassen der Gebäude beinhaltet. Von gemeinsamem Gesang und Chören soll abgesehen werden. Alltagsmasken sollen vorgeschrieben werden.

Großveranstaltungen

Eine konkrete Zahl, die eine Großveranstaltung definiert, gibt es für Rheinland-Pfalz bislang nicht. Aktuell sind noch alle Veranstaltungen verboten und es gelten strenge Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens werden Veranstaltungen möglicherweise schrittweise wieder zugelassen werden können. Deren erlaubte Größe wird dann fortlaufend neu bewertet.

Alle Infos brandaktuell als Newsletter erhalten (2-3 Mal im Monat):

Bisherige
Corona: Mehr Kurzarbeiter-Geld und weniger Steuern
Nächster
Corona: Schrittweise Lockerung der Grenzkontrollen zu...
 Zurück zur Website
strikingly iconAngetrieben durch Strikingly
Verwendung von Cookies
Wir verwenden Cookies, um das Browsing-Erlebnis, die Sicherheit und die Datenerfassung zu verbessern. Indem Sie dies akzeptieren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies für Werbe- und Analysezwecke zu. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern. Erfahren Sie mehr
Alle akzeptieren
Einstellungen
Alle ablehnen
Cookie-Einstellungen
Erforderliche Cookies
Diese Cookies ermöglichen Kernfunktionalitäten wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Zugangsmöglichkeiten. Diese Cookies können nicht abgeschaltet werden.
Analytik-Cookies
Diese Cookies helfen uns, besser zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren und helfen uns, Fehler zu entdecken.
Preferenzen Cookies
Diese Cookies ermöglichen der Website, Ihre Entscheidungen zu erinnern, um eine verbesserte Funktionalität und Personalisierung zu ermöglichen.
speichern