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Corona: Das ist ab 1. März 2021 erlaubt

26. Februar 2021 / Informationen

Ab dem 1. März 2021 gelten erste Lockerungen für den Einzelhandel. So dürfen Friseure wieder öffnen, ebenso ist Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder möglich. Außerdem öffenen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck. Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe können mit dem Verkauf im Freien starten. Aus Gleichbehandlungsgründen dürfen auch Baumärkte Gartencenter-typische Waren in ihren Außenbereichen verkaufen.

Fahrschulen dürfen ab. 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Auch Musikschulen können Einzelunterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und Unterricht in Blasinstrumenten bleiben jedoch untersagt, so die Landesregierung aus SPD, Grünen und FDP.

Desweiteren wird die „Click&Collect“ Regelung erweitert. Ab. 1. März ist das Einkaufen mit Termin möglich. Händler dürfen nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben und immer nur ein Hausstand in das Geschäft hinein lassen. Dies ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive. Bei den Einzelterminen gelte die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Wenn mehrere Einzeltermine in Folge an einem Tag vergeben werden, muss zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine ein Zeitraum von 15 Minuten liegen, um zu desinfizieren und zu lüften.

Auch Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier müssen Tickets im Voraus gebucht werden. Es dürfen maximal 25% der Gäste eingelassen werden, die normalerweise Platz hätten.

Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtlich verbindliche Angaben finden Sie in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz HIER

Foto: Lizenzfreies Symbolbild

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