Zurück zur Website
Zurück zur Website

CDU-Bildungspolitiker Andreas Steier stimmt BAföG-Reform zu

16. Mai 2019 / Pressemitteilung

Als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Trier/Trier-Saarburg und Mitglied im Ausschuss für Bildung und Forschung, hat Andreas Steier (CDU) heute der BAföG-Novelle im Bundestag zugestimmt. Insgesamt werden 1,23 Milliarden EUR zusätzlich bis 2021 ins BAföG investiert.

„Das ist ein richtiger Schritt für die Menschen und den Bildungsstandort Deutschland. Das neue BAföG sorgt für Chancengerechtigkeit in der Bildung. Motivierte Studenten, Azubis, Schüler und deren Eltern werden weiter finanziell entlastet“, sagt Andreas Steier nach der Plenarsitzung. Und er ergänzt: „Während linke und rechte Populisten permanent den Untergang beschwören, befassen wir von der Union uns sachlich mit den wirklich wichtigen Dingen – der Zukunft unserer Kinder!“

Folgende Verbesserungen treten ab dem kommenden Wintersemester bzw. Schuljahr in Kraft:

Die Bedarfssätze werden in zwei Stufen jeweils 2019 und 2020 angehoben – zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent.

Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, steigt überproportional von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich an – ein Plus von 30%.

Darüber hinaus werden die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge ebenfalls angehoben; zusätzlich wird dabei auch der seit 2015 mögliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag berücksichtigt. Erstmals wird zudem für Auszubildende ab dem 30. Lebensjahr, die freiwillig versichert sind, ein entsprechend höherer pauschaler Zuschlag gewährt.

Insgesamt steigt damit der Höchstbetrag der Förderung von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020 – ein Plus von gut 17%. Und: Auf Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SPD wird das Antragsverfahren deutlich einfacher gestaltet.

Die Einkommensfreibeträge werden um insgesamt über 16 Prozent angehoben, was gerade Familien entlastet, die bislang knapp über der Fördergrenze lagen. Damit unterstützen wir aktiv die Mittelschicht.

Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird im Jahr 2020 von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben. Das ermöglicht einen flexibleren Umgang mit Rücklagen während der Ausbildung, ohne dass diese auf die Förderung angerechnet werden.

Die Rückzahlung wird vereinfacht und spätestens nach 77 Monatsraten ist man schuldenfrei. Damit werden mögliche Existenzängste genommen.

Foto: Lizenzfreies Symbolbild

Alle Informationen erhalten Sie stets auch als Newsletter:

Bisherige
Familiennetzwerk HAFEN Hermeskeil gewinnt 10.000 EUR beim...
Nächster
Paul Ziemiak besucht Konz
 Zurück zur Website
strikingly iconAngetrieben durch Strikingly
Verwendung von Cookies
Wir verwenden Cookies, um das Browsing-Erlebnis, die Sicherheit und die Datenerfassung zu verbessern. Indem Sie dies akzeptieren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies für Werbe- und Analysezwecke zu. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern. Erfahren Sie mehr
Alle akzeptieren
Einstellungen
Alle ablehnen
Cookie-Einstellungen
Erforderliche Cookies
Diese Cookies ermöglichen Kernfunktionalitäten wie Sicherheit, Netzwerkmanagement und Zugangsmöglichkeiten. Diese Cookies können nicht abgeschaltet werden.
Analytik-Cookies
Diese Cookies helfen uns, besser zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren und helfen uns, Fehler zu entdecken.
Preferenzen Cookies
Diese Cookies ermöglichen der Website, Ihre Entscheidungen zu erinnern, um eine verbesserte Funktionalität und Personalisierung zu ermöglichen.
speichern