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Wiedereinführung der Meisterpflicht

9. September 2019 / Bericht

Mein Kollege im Bundestag und Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Carsten Linnemann sowie der SPD-Bundestagsabgeordnete Sören Bartol bringen die teilweise Wiedereinführung der Meisterpflicht ins Rollen. Die beiden sagen dazu:

„Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Wir legen bei der Entscheidung, bei welchen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt wird, klare, objektive und eindeutige Kriterien an. Dabei achten wir darauf, dass wir die Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des
Europarechts einhalten.

Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert.

Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.

Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist, ob es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet. Außerdem sollen solche Handwerke berücksichtigt werden, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind. Nach fünf Jahren wird eine Evaluierung der Neuregelung erfolgen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Sommer einen intensiven Dialog- und Anhörungsprozess durchgeführ