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Neuregelung der Organspende

15. Januar 2020 / Haltung

Ich finde es sehr positiv, dass wir diese Debatte umfangreich führen und die Chancen der Organspende in den Mittelpunkt gestellt werden. Das Ziel muss es sein, dass sich noch mehr Menschen als heute mit der Frage der Organspende beschäftigen und ihre Entscheidung aktiv treffen. Auf dem Weg zur Erhöhung der Anzahl der Spenderorgane halte ich allerdings das Selbstbestimmungsrecht des Spenders für einen enorm wichtigen Faktor. Jeden – bis zum potentiellen Widerspruch – automatisch zum Organspender zu erklären, wäre aus meiner Sicht ein Eingriff in dieses Recht. Diese Entscheidung muss von jedem selbst frei getroffen werden können. Aus persönlichen Gründen halte ich es für wichtig, dass es eine Positiv-Entscheidung sein muss. Schweigen hier als Zustimmung zu werten, halte ich für nicht richtig. Vielleicht sind diejenigen, die sich noch nicht geäußert haben, gerade noch unsicher und aktuell dabei, sich zu informieren.

Ich habe mich dem Vorschlag der Zustimmungslösung angeschlossen. Demnach sollen die Menschen stärker als bisher immer wieder mit der Frage konfrontiert werden, ob sie Organspender werden wollen – beispielsweise bei Behördengängen. Für diejenigen, die Organe spenden wollen, ist eine Eintragung in ein Online-Register vorgesehen.

Hintergrund: Am Donnerstag, den 16. Januar 2020 entschieden die Mitglieder des Deutschen Bundestages in einer namentlichen Abstimmung über die Neuregelung der Organspende in Deutschland. Es lagen zwei Gesetzentwürfe vor. Im Zentrum der Diskussion standen die doppelte Widerspruchslösung sowie die aktive Zustimmungslösung. Alle Details zu den Gesetzesvorlagen finden Sie HIER​

Foto: Lizenzfreies Symbolfoto

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