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Eckpunkte Klimaschutz-Programm 2030

20. September 2019 / Information

Nach zahlreichen Expertengesprächen sowie harten Verhandlungen hat sich die große Koalition aus CDU, CSU und SPD auf Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 geeinigt. Alle Fakten finden Sie in diesem Dokument, einen ersten Auszug hier:

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Klimaschutzprogramm 2030 einen Ansatz, mit einem breiten Maßnahmenbündel aus Innovationen, Förderung, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen die vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen. Ein sektorübergreifender einheitlicher Preis für Treibhausgasemissionen ist volkswirtschaftlich der kosteneffizienteste Weg, Klimaziele zu erreichen. Deshalb wird sich die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission dafür einsetzen, einen europaweiten übergreifenden Zertifikatehandel für alle Sektoren einzuführen. In einem ersten Schritt soll der bestehende europäische Emissionshandel (für Energie und Industrie) um einen moderaten europäischen Mindestpreis ergänzt werden. Der Mindestpreis sorgt dafür, dass auch bei geringerer Nachfrage der Zertifikatepreis nicht mehr beliebig sinkt. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Klimainvestitionen in den ETS-Sektoren. In einem zweiten Schritt werden wir in Allianz mit weiteren willigen Mitgliedsstaaten perspektivisch darauf hinwirken, die Non-ETS-Sektoren in das ETS zu integrieren.

Zur Erreichung der Klimaziele 2030 ist jetzt jedoch nationales und zeitnahes Handeln erforderlich. Dabei sind verschiedene Faktoren für den klimapolitischen und gesamtgesellschaftlichen Erfolg unseres Handelns wichtig. Eine wesentliche Voraussetzung stellen die Investitionen in die Infrastruktur unseres Landes dar. Beispielsweise ist die gut ausgebaute Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität eine Grundvoraussetzung für die Erreichung aller Ziele im Bereich der Elektrifizierung des Verkehrs. Eine zweiter wichtiger Bereich sind Investition in Forschung und Entwicklung. In vielen Bereichen gibt es bereits fortschrittliche Verfahren, die umgesetzt werden können. Innovationen im Bereich klimafreundlicher Technologien sind aber weiter notwendig, um das Leben zu verbessern und gleichzeitig CO2-Emissionen einzusparen.

CDU Senkung Mehrwertsteuer Deutsche Bahn Fernverkehr

Ein weiterer wesentlicher Bereich ist Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland angesichts der technologischen Transformation. Klimaschutz und Digitalisierung sind der Motor großer Veränderungen in unserer Volkswirtschaft. Ganze Industrien werden sich grundlegend wandeln. Wir werden dafür sorgen, dass mit diesen Veränderungen kein Abbau von sozialen Errungenschaften und Standards einhergeht. Bisher hängen viele gute bezahlte und tarifgebundene Arbeitsplätze in Deutschland am Verbrennungsmotor, den Zulieferern und an der konventionellen Energiewirtschaft. Gute Arbeit in Deutschland und Europa muss auch in einer neuen Technologie- und Industriewelt gewährleistet sein. Regionen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, werden wir weiter aktiv unterstützen.


Nicht zuletzt ist neben der bereits beschriebenen Europäischen Dimension der Klimapolitik die Zusammenarbeit mit Kommunen und Ländern wesentlich für den Gesamterfolg. Die Länder stellen in der Breite den Verwaltungsvollzug sicher und sind mit den Kommunen wichtige Ideengeber und die praktischen Umsetzer. Gelingt die Energie- und Mobilitätswende vor Ort, dann gelingt sie als Ganzes. Das Klimaschutzprogramm 2030 besteht aus vier Elementen zur konkreten CO2-Emissionsminderung:

Das erste Element sind Förderprogramme und Anreize zur CO2-Einsparung. Durch diese Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass CO2-Minderung insgesamt praktisch realisierbar sowie wirtschaftlich, sozialverträglich und finanzierbar ist. Im Sinne einer Anschubfinanzierung werden alle Förderprogramme bis max. 2030 terminiert.

Das zweite Element besteht in der Bepreisung von CO2, wodurch volkswirtschaftlich effizient Innovationen und CO2-Emissionsvermeidung angereizt werden. Die Bepreisung hat nicht das Ziel, Einnahmen für den Staat für andere Zwecke zu erzielen. Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden daher in die Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert oder, und das ist das dritte Element, in Form einer Entlastung den Bürgern zurückgegeben. Das vierte Element besteht in regulatorischen Maßnahmen, die spätestens 2030 verstärkt greifen.

KLIMAPAKET (KURZ)
KLIMAPAKET (KOMPLETT)

Foto: Lizenzfreies Symbolbild

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