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Angesichts der Corona-Krise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. Entsprechend
steht Deutschland als global vernetzte Exportnation vor der Herausforderung, die direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland zu bekämpfen, Lieferketten wiederherzustellen und auf die verschlechterte weltwirtschaftliche Lage zu reagieren. Die Bundesregierung hat in der Krise schnell Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um zunächst während der Phase der Beschränkungen weitgehend Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.
Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen wieder auf ein niedriges Niveau zu senken und die Beschränkungen schrittweise zu lockern, ist es nun das erklärte Ziel der Koalitionspartner, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Dazu bedarf es nicht nur der Reaktion auf die Auswirkungen der Krise, sondern viel mehr eines aktiv gestalteten innovativen Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite. Diese Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen. Damit dies gelingt, müssen viele Aufgaben bewältigt werden. Deutschland wird kurzfristig in einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket.
• die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands
entfesseln,
• im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern,
• Länder und Kommunen stärken und
• junge Menschen und Familien unterstützen.
Damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist, wird
Deutschland in einem Zukunftspaket
• seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale
Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken und
• das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern.
In seiner internationalen Verantwortung wird Deutschland
• Europa unterstützen und Hilfe für ärmere Länder leisten.
Deshalb haben sich die Koalitionspartner heute auf ein umfassendes Konjunktur- und
Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt, welches aus folgenden
Elementen besteht:
A) Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln
1. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum
31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
(Finanzbedarf: 20 Mrd. Euro).
2. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden wir im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisieren, indem wir darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 decken. Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber. (Finanzbedarf: 5,3 Mrd. Euro 2020, Bedarf 2021 kann erst im Rahmen der HH-Aufstellung 2021 ermittelt werden)
3. Wettbewerbsfähige Strompreise sind ein wesentlicher Faktor für Investitionen am Standort Deutschland und für die Energiewende hin zu strom- und wasserstoffbasierten Technologien. Die EEG-Umlage droht im Jahr 2021 aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises stark anzusteigen, trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel. Um für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu diesen Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. (Finanzbedarf: 11 Mrd. Euro)
4. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dies gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ermöglicht den Unternehmen in Deutschland ein „level playing field“ gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn. (Finanzwirkung: Verschiebungseffekt rd. 5 Mrd. Euro, davon 2,5 Mrd. Euro Bund)
5. Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022. (Finanzwirkung: Verschiebungseffekt 2 Mrd. Euro, davon 1 Mrd. Euro Bund)
6. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. (Finanzwirkung: Vorzieheffekt rd. 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für den Bund)
7. Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u. a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags. (Finanzwirkung: 0,3 Mrd. Euro)
8. Um die Potenziale eines gut regulierten, modernen und effizienten Kapitalmarkts zu nutzen und Deutschland als Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen zu stärken, werden die Möglichkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessern, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dabei werden wir auch auf die besondere Situation von tartup-Unternehmen eingehen und eine für diese attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteilung schaffen. (Finanzwirkung: 0,1 Mrd. Euro)
9. Die Corona-Pandemie kann dazu führen, dass viele Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten. Mit den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen, Insolvenzen zu vermeiden. Wo dies trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, soll ein schneller Neustart nach einer Insolvenz erleichtert werden. Deshalb soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden, flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten. Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.
10. Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können. Insbesondere sollen Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sofort umgesetzt werden. (Projektvolumen: 10 Milliarden Euro)
11. Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden, etwa durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben von diesen Regelungen unberührt. Auch die Länder sind gefordert, Vereinfachungen umzusetzen. Die Koalition ist bestrebt, die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen. Wir prüfen im Lichte der im Herbst erwarteten EuGH-Entscheidung eine europarechtskonforme materielle Präklusion gesetzlich wieder einzuführen.
Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern
12. Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon in der Finanzkrise auch in der Coronabedingten
Wirtschaftskrise. Wir werden bereits im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen.
13. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen
Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen
der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai
2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und
deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 %
fortdauern.
Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale
Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am
30.11.2020. (Finanzbedarf: 25 Mrd. Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehenden Programm)
14. Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert.
15. Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen. (Finanzbedarf. 0,9 Mrd. Euro)
16. Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt
werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
17. Nach zwei Dürrejahren hat auch das Jahr 2020 mit großer Trockenheit begonnen. Damit
setzen sich die Schäden im Wald in Deutschland fort. Die Holzpreise sind -zum Teil auch
durch die Corona-Pandemie- stark gesunken. Deshalb stellt die Bundesregierung weitere
700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte bereit. Daneben soll auch die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen. (Finanzbedarf: 0,7 Mrd. Euro)
Länder und Kommunen stärken
18. Zur Stärkung der Kommunen angesichts der dort ebenfalls auftretenden Steuerausfälle
wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Wir wollen dabei verhindern, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden. Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein. Daher werden wir in der Verfassung abweichend regeln, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor Bundesauftragsverwaltung eintritt. (Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro pro Jahr)
19. Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, ist der Bund bereit, die für
den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen deutlich zu stärken und damit die Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Bei der Gewerbesteuer wird ein Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht. (Finanzbedarf: 5,9 Mrd. Euro Bund)
20. Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von
jährlich 300 Mio Euro vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert werden. Um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwachen Kommunen zu beschleunigen, werden wir den kommunalen Eigenanteil in einzelnen Programmen absenken und hierfür jeweils 50 Mio Euro in den Jahren 2020 und 2021 bereitstellen. (Finanzbedarf: 0,1 Mrd. Euro)
21. Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll,
ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen
zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich.
22. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die
Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der
Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020. (Finanzbedarf: 2,5 Mrd.
Euro)
23. Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur
Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf
260 Millionen Euro aufgestockt. (Finanzbedarf: 150 Mio. Euro)
24. Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und
Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der
jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben.
25. Der Bund wird erneut dem Wunsch der neuen Länder nach einer stärkeren Beteiligung an
den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG) nachkommen und seinen Anteil von derzeit 40 Prozent ab dem 1.1.2021 auf 50 Prozent aufstocken. Hierdurch werden die Haushalte der neuen Länder deutlich entlastet. Die dadurch entstehenden finanziellen Spielräume werden sie für kommunale Investitionen nutzen. (Finanzbedarf: ca. 340 Mio. Euro jährlich)
Junge Menschen und Familien unterstützten
26. Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. (Finanzbedarf: 4,3 Mrd. Euro)
27. Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern
und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich
für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können
auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.
(Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
28. Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. (Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro)
29. Auf Grund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird befristet auf 2 Jahre der
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die
Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt. (Finanzbedarf: 0,75 Mrd.
Euro)
30. Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona- Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie. (Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro)
31. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftstrukturen in der Corona-Pandemie werden
die Programme aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW um 500 Mio. Euro aufgestockt. (Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro)
B) Zukunftspaket
Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien
Damit Deutschland gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgeht und auch mittel- und langfristig
ein lebenswertes und wirtschaftlich starkes Land bleibt, werden wir ein Zukunftspaket in Höhe
von über 50 Mrd. für die nächsten Jahre auflegen. Als erste Maßnahmen werden daraus die
nachfolgend aufgeführten konkreten Maßnahmen finanziert:
32. Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und
befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro
Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise
in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte
investieren. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
33. In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert. Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
34. Die projektbezogene Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der Energiewende) wird ausgeweitet. Der Fokus liegt auf den nächsten großen Umbrüchen im Energiesystem: Digitalisierung und Sektorkopplung. (Finanzbedarf. 0,3 Mrd. Euro)
35. Eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur ist Voraussetzung für einen
raschen Aufschwung und neues Wachstum in praktisch allen Wirtschaftsbereichen. Deshalb wollen wir die Mobilität stärken und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sicherstellen. Dies kommt der Umwelt, der Wirtschaft, Arbeitnehmern und Unternehmen gleichermaßen zugute. Hierzu sollen die erfolgreiche Politik des Klimaschutzprogramms 2030 fortgesetzt und beschleunigt, der Strukturwandel der Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden:
a. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum
31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
b. Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen diskutieren. (Finanzbedarf: 2,2 Milliarden Euro)
c. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. (Finanzbedarf: 2 Milliarden Euro)
d. Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen. (Finanzbedarf: 200 Mio. Euro)
e. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.
f. Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine
Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. (Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro)
g. Der Bund hat bereits im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen,
sich von 2020 bis 2030 jährlich mit 1 Mrd. Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der
Deutschen Bahn zu beteiligen. Dadurch wird die Deutsche Bahn in die Lage
versetzt, zusätzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die
Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem zu investieren. Um
dieses Ziel auch angesichts der Corona-bedingten Einnahmeausfälle weiter
realisieren zu können, wird der Bund weiteres Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro
zur Verfügung stellen.
h. Damit der Mobilfunk-Empfang entlang der 39.000 km Schienenwege in
Deutschland deutlich verbessert werden kann, müssen die Zugendgeräte
modernisiert werden (Umrüstung auf GSM-R). Der Bund wird dazu in 2020 und
2021 die nötige Umrüstung bei den 450 zugelassenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen noch stärker unterstützen. (Finanzbedarf: 150
Mio. Euro)
i. Der Bund investiert in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“,
das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe
gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den
Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für EBusse
und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt.
(Finanzbedarf: 1,2 Mrd. Euro)
j. Die Bundesregierung wird sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein
befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere
Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI
aufgelegt wird. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-LKW von
15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von
10.000 Euro. (Finanzbedarf: europäische Mittel)
k. Neben der Bahn werden wir auch die Schifffahrt als klimafreundliches
Verkehrsmittel stärken, modernisieren und digitalisieren. Dazu gehören unter
anderem Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen,
Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder. Die vom Bund im
Bereich der Schifffahrt etablierte Innovationsförderung, das Maritime
Forschungsprogramm, das Förderprogramm Landstrom sowie ein neu zu
erstellendes „Förderprogramm LNG-Betankungsschiffe“ sowie ein
„Flottenerneuerungsprogramm Behördenschiffe“ und ein neu zu schaffendes
„Sofort-Programm Saubere Schiffe“ werden für Vorhaben, die in den Jahren 2020
und 2021 beginnen, mit insgesamt 1 Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet.
(Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
l. Moderne Flugzeuge neuester Bauart emittieren bis zu 30% weniger CO² und
Lärm. Wir werden die beschleunigte Umstellung von Flugzeugflotten auf derartige
Flugzeuge unterstützen. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
36. Die Bundesregierung wird kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie“ vorlegen. Deren Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen. Entsprechend soll aus der Strategie ein Programm zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Um den Einsatz dieser Technologien auch in Deutschland im Industriemaßstab zu demonstrieren, sollen bis 2030 industrielle Produktionsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Für den Zeitraum bis 2035 werden nach Möglichkeit weitere 5 GW zugebaut. Bis 2040 werden die weiteren 5 GW spätestens entstehen. Neben der Prüfung, ob die Wasserstoffproduktion über Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann, soll der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Wasserstoff insbesondere bei industriellen Prozessen in der Entwicklung und Prozessumstellung gefördert werden. Dabei wird bei den Fördermaßnahmen darauf geachtet, dass alle Regionen Deutschlands von den neuen Wertschöpfungspotenzialen der Wasserstoffwirtschaft profitieren. Die Umstellung wird sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues Pilot- Programm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes gefördert werden. Wir streben die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an. Wir werden dabei sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Eine verpflichtende PtL-Quote für Flugbenzin wird geprüft. Eine Nachfragequote nach klimafreundlichem Stahl wird geprüft. Die Förderung von „Wasserstoff-ready“ Anlagen über das KWK-Gesetz wird geprüft. Die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur werden zügig umgesetzt. Um den Einsatz grünen Wasserstoffs im Schwerlastverkehr zu fördern, wird das Wasserstoff-Tankstellennetz zügig ausgebaut. Die RED II Richtlinie wird ambitionierter umgesetzt als es die EU-Vorgaben vorsehen. Darüber hinaus fördern wir den direkten Einsatz von grünem Wasserstoff in Flugzeugantrieben ebenso wie die Entwicklung von Konzepten für „hybridelektrisches Fliegen“ (Kombination von Wasserstoff/ Brennstoffzellen/ Batterietechnologie). (Finanzbedarf: 7 Mrd. Euro)
37. In der Umsetzung der Wasserstoffstrategie wird Deutschland außenwirtschaftliche
Partnerschaften mit solchen Ländern aufbauen, in denen aufgrund der geographischen
Lage Wasserstoff effizient produziert werden kann. Dort sollen auf der Basis der oben
beschriebenen Technologien „made in Germany“ große Produktionsanlagen aufgebaut
werden, um in Partnerschaft ein wirtschaftliches Standbein in diesen Ländern durch den
Wasserstoffexport aufzubauen, deren Wirtschaft von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen und Deutschlands Wasserstoffbedarf zu decken. In diesem Zuge sollen auch geeignete Wasserstoffspeicherverfahren für den globalen, kosteneffizienten Transport von Wasserstoff entwickelt werden. Die Gründung einer europäischen Wasserstoffgesellschaft zur Förderung und Erschließung gemeinsamer internationaler Produktionskapazitäten und -infrastrukturen wird ausgelotet und bei ausreichend europäischer Unterstützung vorangetrieben. (Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro)
38. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für
Photovoltaik unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von
15 auf 20 GW in 2030 angehoben. Die Länder erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der
Akzeptanz von Windkraft-Anlagen Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich
festzulegen. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, mit der Kommunen und
Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren.
39. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro
auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur
energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm
zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird
aufgelegt. (Finanzbedarf: ca. 2 Mrd. Euro)
40. Die Registermodernisierung stellt eine wichtige Säule der Digitalisierung der gesamten
Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dar. Sie ist von großer Bedeutung für die
Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei
Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen („Once Only“). Voraussetzung dafür ist eine
fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen. Darüber wird eine Diskussion mit gemeinsam ausgewählten Experten bereits ab der nächsten Woche geführt. Ziel ist es, noch im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, der in einem ersten Schritt den Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Online-Zugangs- Gesetzes mit der Steuer-ID als verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt. Um höchsten Ansprüchen an den Datenschutz zu genügen, soll der registerübergreifende Datenaustausch dabei nicht direkt zwischen den beiden Behörden, sondern als zusätzliche Sicherung immer über eine dritte Stelle erfolgen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen soll entschieden werden, ob für andere Bereiche weitere, bereichsspezifische Identifier eingeführt werden oder ein einheitlicher Identifier für alle Register umgesetzt wird. (Finanzbedarf: 0,3 Mrd. Euro)
41. Das Online-Zugangs-Gesetz soll jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser
Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro}
42. Die Corona-Pandemie demonstriert auf vielerlei Weise, dass gerade in der öffentlichen Verwaltung ein Digitalisierungsschub notwendig ist. Aber auch viele Unternehmen sind mit dem Bedarf vermehrter digitale Kundenkontakte konfrontiert. Neben der Beschleunigung der Prozesse der digitalen Verwaltung werden Maßnahmen für die digitale
Befähigung von Kommunen und den nachhaltigen Energieverbrauch angestrebt. Der Digitalisierung der Wirtschaft wird unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben über die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und
Ausbau von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
43. Künstlichen Intelligenz (KI) wird an der Produktinnovation und damit am wirtschaftlichen Wachstum in nahezu allen Bereichen in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle spielen. Deshalb werden wir die bis 2025 geplanten Investitionen in KI von 3 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro erhöhen. Aus diesen Mitteln sollen neben der Aufstockung bestehender Programme insbesondere zusätzliche Supercomputer in Deutschland angeschafft werden, um dem Bedarf an Rechenkapazität gerecht zu werden sowie die systematische digitale Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools -gegebenenfalls in Echtzeit- für KI-Anwendungen ermöglicht werden. Die Kompetenzzentren für KI-Forschung werden wir langfristig stärken und eng mit der regionalen Wirtschaft in Anwendungshubs verzahnen. In zukunftsweisenden Anwendungsfeldern werden wir, ausgehend von exzellenten Forschungs- und Transferstrukturen, KI-Ökosysteme von internationaler Strahlkraft aufbauen. Damit legen wir die Basis für ein europäisches KI-Netzwerk und die Wettbewerbsfähigkeit von KI „Made in Europe“. Durch exzellente Forschung und Lehre, attraktive Rahmenbedingungen und modernste KI- und Rechner- Infrastruktur wollen wir die Attraktivität für Spitzenforscher und Nachwuchstalente so
verbessern, dass die Bedingungen am KI-Standort Deutschland im internationalen Vergleich zu den weltweit besten zählen. (Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro)
44. Der nächste grundlegende digitale Technologiesprung durch Quantentechnologien beginnt jetzt. Nachdem andere Länder als Anbieter von Hard- und Software in der klassischen Computertechnologie Vorreiter sind, ist es unser Ziel, dass Deutschland in wesentlichen Bereichen der Quantentechnologien, insbesondere dem Quantencomputing, der Quantenkommunikation, der Quantensensorik und auch der Quantenkryptographie wirtschaftlich und technogisch an der Weltspitze konkurrenzfähig ist. Deshalb werden wir die Entwicklung und Produktion von Quantentechnologien in Deutschland fördern und daraus ein neues industrielles Standbein sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software aufbauen. Dabei setzen wir auf die enge Verbindung von Exzellenz in der Forschung mit dem Transfer in die Produktentwicklung, auf eine substantielle Förderung von Unternehmens- und Start-up-Gründungen sowie auf gemeinsame neue Spitzencluster aus Wissenschaft und Industrie. Der Bund wird unmittelbar den Auftrag zum Bau von mindestens zwei Quantencomputern an geeignete Konsortien vergeben. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro)
45. Wir wollen bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen und unterstützen den technologischen Wandel frühzeitig. Bei diesen Technologien wird die Bedeutung von Software in der Netzsteuerung dominieren. Dies eröffnet uns die Chance, unsere digitale Souveränität und zugleich die Innovationskraft unserer Unternehmen zu stärken. Deshalb werden wir innovative Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien gezielt fördern. Zugleich wollen wir den Markteintritt für solche innovativen Netztechnologien erleichtern. Dazu werden wir auch regulatorische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene prüfen, beispielsweise zur Verbesserung der Interoperabilität von Netzkomponenten. Zudem wollen wir die rasche Erarbeitung und Durchsetzung von offenen Standards (openRAN) auf europäischer Ebene unterstützen. (Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro)
46. Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller
vorangeht, werden wir das Fördersystem entbürokratisieren und weiterentwickeln sowie
die notwendigen Mittel dafür bereitstellen.
47. Wir wollen den 5G-Ausbau massiv beschleunigen und bis 2025 ein flächendeckendes
5G-Netz in ganz Deutschland aufbauen. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden. Sobald die Mobilfunkbetreiber in Kürze definiert haben, in welchen Bereichen sie ihre Ausbauverpflichtungen erfüllen, wird in den verbleibenden weißen Flecken der Ausbau durch diese Mittel ermöglicht. (Finanzbedarf: 5 Mrd. Euro)
48. Das Programm „Smart City“ setzen wir fort und stocken es um 500 Mio. Euro auf, damit
auch die bisher nicht zum Zuge gekommen Projekte in Städten und Gemeinden eine
weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können. (Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro)
49. Die Fähigkeit zu souveränem Handeln im Cyber- und Informationsraum ist untrennbar mit
digitaler Souveränität verbunden. Daher wollen wir ein Zentrum für Digitalisierungs- und
Technologieforschung der Bundeswehr aufbauen, um die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben. (Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro)
Das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern
50. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen, strebt der Bund mit den Ländern und Kommunen einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ an. In diesem Rahmen soll das ÖGD-Personal zukünftig in der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes erfasst werden. Unter definierten Kriterien wird eine Personalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt definiert. Entsprechende Forschungsvorhaben hierzu gab es bereits. Der Bund wird den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist. Zur leichteren Personalgewinnung muss die Bezahlung mit dem ärztlichen Gehalt in anderen Bereichen des Gesundheitswesens mithalten können. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist dies sicherzustellen, ggf. durch die Zahlung von Funktionszulagen. Im Rahmen der
Änderung der Approbationsordnung der Ärzte soll darüber hinaus klargestellt werden, dass
Famulaturen und Praktisches Jahr als praktische Teile im Gesundheitsamt abgeleistet
werden können und Themen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärker in den Ausbildungszielen und –inhalten verankert werden. Mit einem Förderprogramm unterstützt
der Bund die Gesundheitsämter in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung. Die
Gelder können für die Hard- und Software-Ausstattung zur Verbesserung des Meldewesens und der Krisenreaktion, in Informations- und Kommunikationstechnologie sowie in die dafür notwendigen Schulungen der Mitarbeiter investiert werden. In einer „Muster-Ausstattung“ für Digitales werden gemeinsame Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation sowie der Interoperabilität vereinbart. Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Meldeverfahren bei Infektionsgeschehen werden die Verfahren modernisiert und überprüft. Bund und Länder unterstützen gemeinsam die verbesserte Kommunikation und Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen und werden sich hierzu über weitergehende strategische Maßnahmen austauschen, beispielsweise zur Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, zur Stärkung des Ansatzes „Health in all Policies“ oder zu einer Organisationsanalyse des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. (Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro)
51. Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt für die Bewältigung der Corona-
Pandemie eine große Rolle. Deshalb ist eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland absolut notwendig. Deshalb wird ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufgelegt, aus dem notwendige Investitionen gefördert werden, sowohl moderne Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven Ausstattung), als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Häuser zu besseren (internen und auch sektorenübergreifenden) Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation. Ferner sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer ist, und Investitionen in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, sowohl für den Normalbetrieb wie für Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abgestimmt, zum effizienten Ressourceneinsatz aus dem Programm unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die gesetzliche Erweiterung des Strukturfonds, der bereits vor einigen Jahren gesetzlich zur Investitionsförderung zur Verbesserung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen begründet wurde. Die Zusätzlichkeit und die Verteilung der Mittel erfolgen analog zu den geltenden Regelungen des bestehenden Strukturfonds. (Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro)
der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion
über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügt. Daher wird ein Programm zur
Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen
Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt. (Finanzbedarf: 1
Mrd. Euro)
53. Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht.
Durch die Förderung der Initiative CEPI und der deutschen Impfstoffentwicklungen wollen
wir erreichen, dass ein wirksamer und sicherer Impfstoff zeitnah zur Verfügung steht und
auch in Deutschland schnell produziert werden kann. Zur Förderung der Entwicklung und
der Sicherstellung der Produktionskapazitäten sowie einer frühzeitigen Produktionsaufnahme stellt der Bund Mittel bereit. Darüber hinaus soll langfristig daran gearbeitet werden, dass die Impfstoffentwicklung so weiterentwickelt wird, dass bei zukünftig auftretenden neuen Erregern möglichst noch schneller und effizienter eine Impfstoffentwicklung und -produktion erfolgen kann. Dazu werden bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung aufgestockt und neue Initiativen und Forschungsnetzwerke gefördert, insbesondere zu viralen Erkrankungen mit epidemischem oder pandemischem Potential (Emerging Infectious Diseases). (Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro)
Neben der zusätzlichen Produktion kommt der vorausschauenden Bevorratung eine
wichtige Rolle zu. Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung
aufbauen. Dies muss jedoch auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim
Katastrophenschutz der Länder erfolgen. Dies soll gesetzlich verankert werden. Der Bund
wird die entsprechende Erstaustattung finanziell unterstützen. (Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro)
Tierwohl gewährleisten
55. Im Interesse des Tierwohls wird ein Investitionsförderprogramm für den Stallumbau
für die zügige Umsetzung besserer Haltungsbedingungen in den Jahren 2020 und 2021
aufgelegt. Dies dient nicht nur der Standortsicherung, sondern fördert zudem den Tierschutz und den Umweltschutz. Es sollen daher nur Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden, die nicht mit Kapazitätsausweitungen verbunden sind und zum Beispiel auch helfen, das so genannte Kastenstandurteil zeitnah umzusetzen. Für die Förderung von Stallumbauten sollen entsprechende, differenzierte Mindestanforderungen an die jeweiligen Tierhaltungen als verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen gelten. (Finanzbedarf: 0,3 Mrd. Euro)
C) Europäische und Internationale Verantwortung
Die Europäische Union muss alles tun, um aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen. Diese
außergewöhnliche Situation erfordert auch außergewöhnliche Kraftanstrengungen.
56. Ein erster wichtiger Schritt ist das 540 Mrd. Euro Kreditprogramm, mit den Elementen des
SURE-Programms für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Liquiditätsmaßnahmen durch die Europäische Investitionsbank EIB für kleine- und mittelständische Unternehmen und den Krediten für die Mitgliedstaaten durch des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Deutschland und Frankreich haben die gemeinsame Initiative ergriffen, um mit einem Fonds von 500 Mrd. Euro die wirtschaftlichen Erholung Europas zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat ihrerseits einen Vorschlag vorgelegt. Während der deutschen Ratspräsidentschaft geht es jetzt
darum, ein europäisches Erholungsprogramm bis zum Jahresende umzusetzen.
57. Die Auswirkungen der Corona Krise sind nicht nur in Deutschland, sondern weltweit
dramatisch. Wir werden daher bis Ende 2021 zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, die sowohl der Bekämpfung der Pandemie als auch zur Ausweitung der humanitären Hilfe und gesundheitlichen Vorsorge dienen. Wir intensivieren den wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und den afrikanischen Staaten. Einen guten Ausgangspunkt bietet dafür die Initiative „Compact with Africa“. (Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro - jeweils 1,5 Mrd. in 2020/2021)