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Corona: Antrag auf Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige

29. März 2020 / Information

Die finanziellen Hilfen des Bundes werden von den Bundesländern organisiert. Die Landesregierung aus SPD, Grüne und FDP startet am 30. März 2020 mit der Verteilung der Gelder. Folgende Informationen und Formulare stammen von der Seite der rheinland-pfälzischen Investitons- und Strukturbank ISB. Daher übernehme ich keine Gewähr für Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Inhalte und Links. Diese Information stellt keine juristische Beratung dar.

Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs aller Antragstellenden bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ausschließlich Anträge im Originalformat berücksichtigen können, die uns in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Wir verfahren so, weil wir im Interesse aller von der Corona-Krise Betroffenen schnellstmöglich und effektiv die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzhilfen auszahlen möchten. Dies lässt aktuell keine individuellen Rückfragen oder Unterlagennachreichungen zu.

Wir bitten ferner darum, möglichst von Nachfragen zum jeweiligen Stand der Bearbeitung abzusehen, da auch dies Ressourcen bindet, die wir für die Bearbeitung der Anträge benötigen.

BITTE LADEN SIE DAS UNTENSTEHENDE ANTRAGSFORMULAR HERUNTER UND SENDEN SIE DIESES VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLT, UNTERZEICHNET UND NUR IM PDF-FORMAT EINGESCANNT AUSSCHLIEßLICH AN DIE E-MAILADRESSE CSH@ISB.RLP.DE

Sollte Ihnen die elektronische Übermittlung nicht möglich sein, senden Sie Ihre Antragsunterlagen per Fax (06131 6172-1159) oder postalisch an die ISB:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Bereich 2.2 Zuschuss-, Fördermittelverwaltung
Holzhofstr. 4
55116 Mainz

1 ANTRAG
2 BEARBEITUNGSHINWEISE
3 INFOS ZU KLEINBEIHILFEN
4 FAQ
5 DATENSCHUTZ

Alle ausführlichen Informationen finden Sie auch HIER

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