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Streikrecht für verbeamtete Lehrer?

12. Juni 2018 / Meinung

Sollen verbeamtete Lehrer streiken dürfen? Ich meine NEIN. Die Beschulung unserer Kinder hat oberste Priorität – genau deshalb gibt es bei uns in Deutschland die Möglichkeit, Lehrer als Beamte einzustellen. Was ist bei Beamten anders?

Beamtinnen und Beamte sind unkündbar. Sie bekommen konstant gutes Geld und eine gute Pension im Alter. Wenn sie krank sind, gibt es vom Staat eine ordentliche Beihilfe zur Krankenversicherung. Und bei Dienstunfähigkeit sind sie sehr gut abgesichert. All das ist bereits gesetzlich vorgeschrieben und muss nicht – im Gegensatz zur freien Wirtschaft – im Einzelfall ausgehandelt oder gar mittels eines Streiks erkämpft werden. Dafür gibt es eben das Streikverbot und das ist meiner Ansicht nach richtig so.

Vier Lehrer haben geklagt, nachdem sie rechtswidrig gestreikt hatten und Disziplinarstrafen erhielten. Sie bekamen Einträge in ihre Akten und einige mussten ihre Bezüge für die Streikdauer an den Staat zurück zahlen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Streikverbot auch für verbeamtete Lehrer gilt. Eine beruhigende Entscheidung!

Besonders besorgniserregend fand ich ein Argument der klagenden Lehrer und der unterstützenden Gewerkschaften: Polizisten dürften nicht streiken, weil sie im Rahmen ihrer „hoheitlichen Aufgaben“ die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten würden – Lehrer wären davon auszunehmen.

Für mich ist das ein Versuch, die Beamtenschaft zu spalten. Soll es ernsthaft Beamte erster und zweiter Klasse geben?! Und wollen diese Lehrer ernsthaft – bei all der überdurchschnittlichen Versorgung – im Streikfall die Kinder morgens einfach wieder nach Hause schicken?!

Ich finde: Wer das eine will, muss das andere mögen. Wer streiken möchte, kann gerne den Beamtenstatus aufgeben und sich anstellen lassen. Eine Rosinenpickerei darf es nicht geben.

Foto (Symbolbild): CFM Streik Zweites Album by SAV (flickr) / Lizenz: CC BY 2.0 DE

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