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Luxemburg: Bundesregierung macht Weg für grenzüberschreitende Notfallrettung frei

15. Juli 2020 / Pressemitteilung

In der heutigen Sitzung des Kabinetts hat die Bundesregierung dem Abkommen für die grenzüberschreitende Notfallrettung zwischen dem Luxemburg und dem Rheinland-Pfalz zugestimmt. Das erfuhr der Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Andreas Steier, direkt aus der Sitzung.

Andreas Steier sagt dazu: „Wenn ein Notfall eintritt, kann es um jede Sekunde gehen. Patienten sollten dann so schnell wie möglich ins nächste Krankenhaus gebracht werden. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung den Weg für die grenzüberschreitende Notfallrettung für unsere Region frei gemacht hat. Tritt ein Notfall ein, können Patienten aus Rheinland-Pfalz nun in Luxemburg versorgt werden und umgekehrt.“

Der Entwurf des Abkommen ist das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg und hat zum Ziel, bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ein schnelles, wirksames und effizientes Eingreifen der grenzüberschreitenden Notfallrettung zu gewährleisten. Es ermöglicht auch die grenzüberschreitende Notfallrettung und die gegenseitige Hilfe bei Notfalleinsätzen, in denen der jeweils eigene Rettungsdienst diese nicht zeitgerecht sicherstellen kann. Es geht damit um die Verkürzung des sogenannten versorgungsfreien Intervalls, also um die Gewinnung eines lebenswichtigen Zeitvorteils in der Notfallrettung und somit um nichts weniger als im Notfall um die Entscheidung zwischen Leben und Tod.

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