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19-Tage-Regelung: Deutsche Grenzpendler im Homeoffice versteuern ihr Einkommen weiterhin in Luxemburg

30. Juni 2020 / Pressemitteilung (EILMELDUNG)

Die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Ausnahme von der 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Grenzpendler gilt auch im Juli 2020. Das bedeutet: Alle deutschen Grenzpendler, die in Luxemburg in der Privatwirtschaft angestellt sind und weiterhin im Homeoffice arbeiten, versteuern ihr Einkommen aus dieser Zeit weiterhin in Luxemburg. Der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier bekam soeben vorab die offizielle Information aus dem Bundesministerium für Finanzen.

Hintergrund: Zur Ausweitung der 19-Tage-Regelung bzgl. der Steuer gilt seit dem 3. April 2020 eine Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg. Sie wird so lange verlängert, bis eine der Vertragsparteien sie wieder aufkündigt. Die dabei gilt eine Kündigungsfrist jeweils zum Ende des Folgemonats. Eine Aufkündigung ist derzeit noch nicht geschehen und auch laut Aussage des Bundesfinanzministeriums im Moment nicht absehbar.

Andreas Steier MdB (CDU) hatte sich zu Beginn der Pandemie im März für die oben genannte Ausnahme eingesetzt und sagt: „Ich freue mich, dass Luxemburg und Deutschland weiterhin partnerschaftlich auf die Situation Zehntausender Arbeitnehmer bei uns in der Großregion Rücksicht nehmen.“

Grundsätzlich soll das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg langfristig neu verhandelt werden. Steier will eine Ausweitung der 19-Tage-Regelung für Grenzpendler aus Deutschland bei gleichzeitiger Kompensation des resultierenden Steuerausfalls durch das Großherzogtum. Dies sei auch Beschlusslage des CDU-Bundesparteitags 2019.

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