Kommunaler Solidarpakt 2020
- Ziel: krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensieren
- Finanzierung: 5,9 Milliarden EUR Bund, 5,9 Milliarden EUR Länder
- Gesamtsumme entspricht der prognostizierten Mindereinnahme
- Sicherstellung, dass diese Mindereinnahmen nicht in Kassenkrediten verbleiben oder durch Leistungsreduzierungen oder Steuererhöhungen ausgeglichen werden
Kapazitätsausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen
- Ziel: Förderung von Erweiterungen, Um- und Neubauten (auch zur Verbesserung der Hygienesituation)
- Finanzierung: 1 Milliarden EUR zusätzlich in 2020 und 2021
- Kann den Kommunen helfen, den durch die Pandemie entstandenen investiven Mehraufwand zu leisten
Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung
- Das bestehende Investitionsprogramm wird beschleunigt
- Länder, die Mittel in 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich
- Finanzierung: 2 Milliarden EUR
- Aufstockung trägt dazu bei, für entsprechenden Bedarf in den Kommunen schon jetzt zeitnah die erforderlichen baulichen Voraussetzungen zu schaffen
Förderung von Sportstätten
- Ziel: Möglichkeit, bestehende Investitionsrückstände bei kommunalen Schwimmbädern zu beheben
- Finanzierung: zusätzlich 150 Millionen EUR für 2020 und 2021 durch Aufstockung des Investitionsplans Sportstätten von 110 Millionen auf 260 Millionen EUR
Beschleunigung Glasfaser-Breitbandausbau
- Ziel: Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des Fördersystems & Bereitstellung dafür notwendiger Mittel
- Ausbau einer flächendeckend gut ausgebauten Breitbandversorgung ist Grundlage für mobiles Arbeiten/Home-Office sowie flexible Beschulung mit digitalen Lernelementen, die die Schüler zu Hause erreichen
- Gerade im ländlichen Raum notwendig
- Kommunen werden durch die Entbürokratisierung des Fördersystems profitieren, ebenso durch die (nicht näher bezifferte) finanzielle Unterstützung
Beschleunigung 5G-Ausbau
- Ziel: Flächendeckendes 5G-Netz bis 2025 in ganz Deutschland, Ausbau in den verbleibenden weißen Flecken
- 5 Milliarden EUR für die Infrastrukturgesellschaft des Bundes
- gerade für die Kommunen in dünn besiedelten ländlichen Räumen eine positive Nachricht – vorausgesetzt, dass flächendeckend tatsächlich auch „an jeder Milchkanne“ bedeutet und sich nicht an Haushalten orientiert, sondern z. B. auch an Gemeindeverbindungswegen
Aufstockung Programm „Smart City“
- Ziel: nicht zum Zuge gekommene Kommunen erhalten weitere Möglichkeit zur Förde-rung
- Finanzierung: 500 Millionen EUR
Finanzierung des ÖPNV
- Ziel: Erarbeitung Bundesrahmenregelung, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich.
Finanzierung: einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes in Höhe von 2,5 Milliarden EUR - Förderung für die Kommunen als Träger des ÖPNV von großer Bedeutung, um aktuelle Einnahmeausfälle zu kompensieren und um bestehende Angebote aufrechterhalten zu können
Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungsprogramm
- steht kommunalen und privaten Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen
- Aufstockung der Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021
- Kommunen können beantragen
- trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei
Gebäudesanierungsprogramme
- Finanzierung: Aufstockung CO2-Gebäudesaniserungsprogramm um 1 Milliarden EUR auf 2,5 Milliarden EUR für 2020 und 2021
- Kommunen können hier profitieren, allerdings aufgrund mehrerer Beteiligter nicht in bezifferbarer Höhe
- ebenfalls Aufstockung der Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanie-rung kommunaler Gebäude
- Auflegung eines Programms zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen
- können dazu beitragen, Investitionserfordernisse abzudecken und kommunale Ge-bäude energetisch zu modernisieren
Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder
- Finanzierung: weitere 700 Mio. EUR
- einschließlich Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und Geräte
- einschließlich Förderung der Digitalisierung
- Kommunen profitieren mit ihren Kommunalwäldern ebenfalls von der Förderung (in nicht bezifferbarer Höhe)
Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Ziel: Bund wird den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist wichtig, sich bereits heute über die Anschlussfinanzierung zwischen Ländern und Kommunen zu verständigen (Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, welche Bedarfe es im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) gibt. Diese sind über die Länder-Verantwortung für eine auskömmliche aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen entsprechend finanziell abzusichern)
- Finanzierung: 4 Milliarden EUR insgesamt
- Personalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt wird definiert
- wichtiger Beitrag, die langfristige Finanzierung über die Bundeshilfe hinaus zu gewährleisten. Kann zudem Mustervorlagen liefern für eine allgemeine Definition der Grundausstattung und Grundanforderungen einer Kommunalverwaltung, die für eine aufgabenangemessene auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch die Länder wichtig ist
- Ausgleich tariflicher Nachteile: Im Rahmen der Änderung der Approbationsordnung der Ärzte soll darüber hinaus klargestellt werden, dass Famulaturen und Prakti-sches Jahr als praktische Teile im Gesundheitsamt abgeleistet werden können - das ist wichtig für die Gewinnung des dringend benötigten Personals
- Stärkere Verankerung der Themen des ÖGD in den Ausbildungszielen- und Inhalten
- Unterstützung der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung des ÖGD durch den Bund
- Gelder können für Hard- und Software, zur Verbesserung des Meldewesens und der Krisenreaktion sowie in die für IKT notwendigen Schulungen investiert werden
- Vereinbarung gemeinsamer Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation sowie der Interoperabilität
- Überprüfung und Modernisierung der Meldeverfahren bei Infektionsgeschehen, Unterstützung durch Bund und Länder
Zukunftsprogramm Krankenhäuser
- Ziel: Förderung notwendiger Investitionen
- Ausbau moderner Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven Ausstattung), als auch einer besseren digitalen Infrastruktur der Häuser zur besseren (internen und auch sektorenübergreifenden) Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation
- Auch kommunale Krankenhäuser werden profitieren können, zumal wenn es um die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen geht
Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich
- Ziel: Ertüchtigung von Kunst und Kultur zur Wiederaufnahme der Programme
- gefördert werden sollen Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten sowie alternative, auch digitaler Angebote
- Finanzierung: Förderbetrag und Ausgestaltung noch offen
- auch Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft können profitieren (in nicht konkret bezifferbarer Höhe)
Temporäre Vereinfachung des Vergaberechts
- Ziel: öffentliche Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen
- Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren
- Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland
- Kommunen können durch regionale Auftragsvergaben zur Konjunkturstärkung vor Ort beitragen
Kosten der Unterkunft (KdU) für Empfänger von Sozialleistungen (Sozialhilfeempfänger, ALG2-Empfänger und Asylbewerber)
- Ziel: Nennenswerte Entlastung der Kommunen und damit eindeutige Stärkung der Kommunalfinanzen
- Bund wird dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft übernehmen
- Finanzierung: 4 Milliarden EUR pro Jahr
- strukturelle und dauerhafte Änderung
- wichtig, schnell umzusetzen, um schon in diesem Jahr den erhöhten KdU-Aufwendungen entgegenzuwirken
Kommunen als Arbeitgeber
- Profitieren von der Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf 40 %
- ebenso von einer Stabilisierung der Strompreise durch die Begrenzung der EEG-Umlage
Senkung des Mehrwertsteuersatzes
- kommunale Anteil am Aufkommen aus der Umsatzsteuer: ca. 3,1% 2019 (Gesamtaufkommen 243,3 Milliarden. EUR – kommunaler Anteil 7,548 Milliarden EUR)
- Mindereinnahme von 20 Milliarden EUR insgesamt = kommunale Steuermindereinnahme ca. 620 Millionen EUR
- Aber: monetäre Wirkung lässt sich nur schwer einschätzen, da die Maßnahme Kaufkraft ankurbeln soll und davon ausgegangen wird, dass durch mehr Konsum auch mehr Umsatzsteuer eingenommen wird
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