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Corona: Ausbildungsplätze werden gesichert

17. März 2021 / Information

Die Bundesregierung hat heute die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bun­desprogramms „Ausbildungsplätze sichern" beschlossen. Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz und erweitern den Schutzschirm für Auszubildende. Im Ausbildungsjahr 2021/2022 gilt für die Unternehmen, die betriebliche Auszubildende beschäftigen:

Ausbildungsprämie

Wir verdoppeln die Ausbildungsprämien für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen von 2.000 EUR auf 4.000 EUR, sofern das Ausbildungsniveau stabil bleibt. Wenn das Ausbildungsniveau erhöhrt wird, steigt die Prämie 3.000 Euro auf 6.000 Euro, wenn das Ausbildungsniveau erhöht wird.

Zuschuss Ausbilder-Vergütung

Wir verbessern auch den Anreiz, Auszubildende und ihre Aus­bilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Zukünftig wird es auch einen Zuschuss zur Ausbilder-Vergütung geben.

Zuschuss Ausbildungs-Vergütung

Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung können zudem — wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen — künftig auch gezahlt werden, wenn der oder die Auszubildende an einem externen Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung teilnimmt.

Was uns besonders wichtig ist: Diese Förderungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (bislang 249) in Anspruch nehmen. Damit erweitern wir den Kreis der förderberechtigten Betriebe in erheblichem Umfang.

Sonderzuschuss

Außerdem führen wir einen „Lockdown-II-Sonderzuschuss" in Höhe von 1.000 Euro ein. Dieser Zuschuss richtet sich an ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu 4 Beschäftigten. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang weiterführen konnte, während gleichzeitig die Ausbildung an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde. Wir wollen zudem verhindern, dass ein Ausbildungsplatz wegen einer Insolvenz verloren geht. Deshalb wird auch die Übernahmeprämie verbessert bzw. auf 6.000 Euro verdoppelt.

Außer im Insolvenzfall soll sie auch dann ausgezahlt werden können, wenn der Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag gekündigt hat oder sich die Beteiligten einvernehmlich auf einen Auflösungsvertrag geeinigt haben, weil die Fortführung der Ausbildung pandemiebedingt nicht mehr möglich bzw. für den Betrieb nicht mehr zumutbar ist. Wir bauen damit eine Brücke, um ungewollte Ausbildungsab­brüche zu verhindern.

Förderrichtlinie wird flexibler

Die heute ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Zweiten Förderrichtlinie sehen zudem Verbesserungen bei der Auftrags- und Verbund­ausbildung vor: Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert, die Förderbe­träge laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht. Zudem wird die Förderung auch hier einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht.

Darüber hinaus können Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, zukünftig im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungslehrgänge (dazu zählen auch digitale Angebote) für Auszubildende erhalten. Der Zuschuss beträgt einmalig 50% der Lehrgangskosten, max. 500 EUR pro Ausbildungsverhältnis.

Fazit

Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern" ist ein zentraler Beitrag der Bundesregierung zur Stabilisierung des Ausbildungsmarkts in der Pandemie. Begleitend engagieren sich auch die übrigen Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung, um Jugendliche und Betriebe für eine duale Berufsausbildung zu sensibilisieren und zu gewinnen, etwa mit dem geplanten „Sommer der Berufsbil­dung".

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